Das beruhigende Gefühl, an alles gedacht zu haben
Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Ein eigenverantwortlich geführtes Leben soll auch die würdevolle Beschäftigung mit dem Tod einschließen. Hierzu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Festlegung wir unsere Hilfe als Fachberater anbieten und deren Ergebnis in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt wird. Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach dem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche). Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten mit diesem Vorsorgevertrag später vor allem finanziell ihre Familien, die allein schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben.