Erdbestattung

Die Erdbestattung ist immer noch die gebräuchlichste Bestattungsart. Eine besondere Willenserklärung ist dazu in der Regel nicht notwendig. Bei Reihengräbern gibt es Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen.

Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Die Ruhezeit für das Reihengrab beträgt 15 – 30 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte neu erworben werden.

Auf vielen Friedhöfen ist die Bestattung “in Tiefe” möglich. Hierdurch wird es möglich, zwei Särge in einer 1-stelligen Grabstätte beizusetzen. Bei der Tieferbestattung erfolgt die erste Beisetzung in einer Tiefe von 2,40 m, die zweite in einer Tiefe von 1,80 m. Zusätzlich können bis zu vier Urnen auf diesem Platz bestattet werden.

Die Nutzungszeit für ein Wahlgrab auf unseren Friedhöfen beträgt 15 – 30 Jahre. Das Wahlgrab als Einzel- oder Doppelgrab unterscheidet sich nur vom Standort, der ausgesucht werden kann, so Plätze frei sind. Über Tieferlegung und Ruhefrist sowie Gestaltung, muss mit dem jeweiligen Träger des Friedhofes gesprochen werden.

Doppelgrab für zwei Tieferlegungen und zwei Normalbelegungen sowie für acht Urnen

Einzelgrab für eine Tieferlegung und eine Normalbelegung sowie für vier Urnen

Menü